Es gibt heutzutage viele verschiedene Anlageformen und Anlagemöglichkeiten für den Privatanleger. Bei der Suche nach der höchsten Rendite achten viele Privatanleger jedoch nicht auf die Sicherheit der Geldanlage. Viele Privatanleger wissen nicht, was mit der eigenen Geldanlage passiert, wenn die Hausbank oder die Investmentgesellschaft in Insolvenz geht.
Die Sicherheit der Geldanlage ist bei Konkurs von Banken und Investmentgesellschaften gesetzlich verschieden geregelt.
Die wohl bekannteste Errungenschaft ist der Einlagensicherungsfond, welcher bis zu einer gewissen Höhe, den Bargeldbestand von Bankkunden schützt, wenn die Bank insolvent geht. Hier sollte sich der Anleger informieren, in welchem Anlagensicherungsfond die Bank Mitglied ist, denn es gibt auch hier von Land zu Land Unterschiede. Bei Mitgliedsbanken im deutschen Einlagensicherungsfond sind faktisch Geldsummen von über 1 Mio. geschützt. Hingegen sind in Einlagensicherungsfonds anderer EU-Staaten teilweise nur Bankguthaben bis 20.000 € geschützt, Beträge darüber sind verloren.
Aktien, Fonds und Indexaktien (ETF) sind Sondervermögen. Ein Sondervermögen ist strikt getrennt von den Vermögenswerten der Bank/Investmentgesellschaft zu verwalten. Bei Konkurs der Bank/Investmentgesellschaft ist das Sondervermögen also nicht in der Insolvenzmasse enthalten. Das Vermögen der Anleger ist somit auch bei Konkurs geschützt. Es könnte lediglich problematisch und zeitaufwendig sein, dass eigene Anlagevermögen auf eine andere Bank zu übertragen.
Zertifikate sind kein Sondervermögen ! Zertifikate sind Schuldverschreibungen des Emittenten. Bei Zahlungsunfähigkeit des Emittenten werden die Ansprüche des Anlegers als nachgelagerte Schulden behandelt. Aus diesem Grund ist vorrangig darauf zu achten, wer das Zertifikat aufgelegt hat und welche Bonität dieser Emittent hat. Sonst könnte aus einem Garantiezertifikat, welches eine 100%ige Kapitalgarantie hat, bei Konkurs des Emittenten schnell ein Totalverlust werden.
Leistungen aus Versicherungen sind geknüpft an das Weiterbestehen der Versicherungsgesellschaft. Es gibt zwar einen Unterstützungsfond für Versicherungen, die in Schieflage geraten sind. Sollte jedoch die ganze Versicherungsbranche ins Rutschen geraten, wird dieser Unterstützungsfond nicht Pleiten von Versicherungsgesellschaften verhindern können.
Anlagen in
Verlustzuweisungsgesellschaften (geschlossene Leasingfonds, Filmfonds,
Immobilienfonds, Schifffonds usw.) sind hingegen keine reinen Geldanlagen
(Einkünfte aus Kapitalvermögen) sondern tatsächliche Firmenbeteiligungen
(Einkünfte aus Gewerbebetrieb). Grundsätzlich sind die Fonds
gesamtwirtschaftlich wichtig für den Bau von Pflegeheimen, Einkaufszentren
usw., jedoch sollte man sich über das Risiko klar sein, welches man mit
einer solchen Beteiligung eingeht. Das gesamte Investment fällt mit dem
dahinter stehenden Wirtschaftsgut (z.B. Einkaufszentrum). Ist dieses
Wirtschaftsgut nicht top geplant und ausgesucht, wird das Investment keinen
Erfolg haben. Grundsätzlich sollten zu allererst andere o.g. Geldanlagen in
Betracht gezogen werden. (weitere
Kritik zu Verlustzuweisungsgesellschaften als Steuersparmodell)
Die Sicherheit der eigenen Anlage spielt besonders bei Langfristanlagen eine sehr große Rolle.
Man sollte sich also überlegen, wo man sein hat erarbeitetes Geld anlegt.
Zertifikate bieten teilweise richtig gute Renditechancen aufgrund vieler neuer Investment-Innovationen. Aber da die Werthaltigkeit der Anlage in Zertifikate mit dem Bestehen des Emittenten steht und fällt, ist diese Anlageform nur für Kurzfristanlagen geeignet. Für einen Rentensparplan und ähnlichem sind Zertifikate ungeeignet, denn auf Sicht von 10 Jahren und mehr kann viel passieren und auch Banken insolvent gehen.
Versicherungen bieten in vielen Bereichen einen unerlässlichen Schutz. Teilweisen Steuervorteilen, die die Rendite bei Versicherungsprodukten gegenüber anderen Finanzprodukten steigern/privilegieren, steht das Risiko der Insolvenz der Versicherung gegenüber und darf auf keinem Fall unterschätzt werden, insbesondere wenn der Anlagezeitraum mehr als 10 Jahre beträgt. Das lehrt z.B. die Insolvenz des zweitgrößten Lebensversicherers in den USA in den 90ziger Jahren. Hier haben Millionen Amerikaner ihre angesparten Ansprüche verloren. Aber auch in Deutschland gab es während der andauernden Schwächephase des Aktienmarktes (2002-2004) einige Versicherungsunternehmen, die ums Überleben kämpfen mussten.
Einzig allein Anlageformen, welche Sondervermögen darstellen, sind für Langfristanlagen geeignet. Hier hat der Anleger nur das Risiko, dass das Anlagevermögen eine ordentliche, hoffentlich positive Rendite erzielt. Insolvenzen von Emittenten, Banken, Investmentgesellschaften und Versicherungen gefährden das gesparte Vermögen nicht bzw. nur insoweit er von insolventen Firmen Aktienanteile im Depot hat.